Schutzkonzept für unsere Kirchengemeinde


Verehrte Mitglieder der Kirchengemeinde St. Jakobus d. Ä., Reulbach

Die aktuelle Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 und die steigenden Todeszahlen stellen uns auch weiterhin vor große pastorale Herausforderungen. Am Mittwoch, 16. Dez. 2020 traten gesetzlich verpflichtende Bestimmungen eines harten Lockdowns in Kraft. Als Kirchengemeinde müssen wir uns den sich daraus ergeben Folgen stellen. 


1. Das Pfarrbüro ist zwar besetzt, aber für die Öffentlichkeit bleibt es weiterhin geschlossen.

  • Die Bestellungen von Messmeinungen erfolgen telefonisch oder über den Briefkasten.
  • Wegen Anmeldung zu Taufe oder Trauung gilt es, vorher, nach Möglichkeit während der Bürozeiten, anzurufen, um nötige Absprachen zu treffen.


2. Für die Feier der Gottesdienste sind die staatlichen, die kirchlichen (Bistum Fulda) und die gemeindlichen (Gemeinde Ehrenberg wegen DGH) gesetzlichen Vorschriften zu beachten und zu verfolgen. Demnach:

  • Der Zugang zu den öffentlichen Gottesdiensten wird begrenzt. Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstbesucher richtet sich nach der Größe des Raumes im DGH Reulbach, der Kirche St. Jakobus d. Ä., Reulbach und nach der Anzahl der Angemeldeten als einzelne Personen, als Personen aus einem Hausstand, als eine feste aus maximal zwei Haushaltsgemeinschaften gebildete Gruppen von höchstens zehn Personen, die den Mindestabstand von 1,5 m zueinander nicht einhalten müssen.
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m in alle Richtungen einzuhalten. Das gilt besonders beim Betreten und Verlassen des DGHs bzw. der Kirche. Bitte nehmen Sie hierbei Rücksicht aufeinander.
  • Ist die maximal zulässige Gottesdienstteilnehmerzahl (inklusive Gottesdienstvorsteher, Ordnern und Personen für notwendige andere Dienste) für DGH Reulbach, eine Kirche oder Fläche im Freien erreicht, ist dorthin kein weiterer Zutritt gestattet.
  • Dadurch ist eine Teilnahme am Gottesdienst durch ein spontanes Hinzukommen nicht möglich.
  • Bei Gottesdiensten im Freien ist der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m nach allen Seiten zu wahren, die Anzahl von 250 Personen darf nicht überschritten werden.
  • Um diese Bestimmung einzuhalten, ist eine Anmeldung zur Teilnahme am Gottesdienst erforderlich. In dem in Hessen liegenden Teil des Bistums Fulda müssen Name, Anschrift und Telefonnummer aller Gottesdienstteilnehmer für die Nachverfolgung möglicher Infektionen erfasst werden.
  • Personen mit jeglichen Erkältungssymptomen dürfen am Gottesdienst nicht teilnehmen.
  • Angemeldete Personen, die nicht am Gottesdienst teilnehmen, sollen sich abmelden, damit eine Person aus der Warteliste am Gottesdienst teilnehmen kann.
  • Beim Betreten des Raumes desinfizieren Sie sich bitte die Hände. Das Desinfektionsmittel befindet sich im Eingangsbereich.
  • In dieser besonderen Zeit werden Ordner Ihnen helfen, die Plätze zu finden. Den Anweisungen der Ordner bitten wir dann entsprechend Folge zu leisten. Wir sind bemüht, den Gottesdienst trotz aller Einschränkungen so unkompliziert wie möglich zu halten.
  • Auch außerhalb von Gottesdiensten besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen und Kirchen.
  • In Gottesdiensten ist eine den staatlichen Vorschriften entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung (also keine Kinnvisiere o.ä.) zu tragen. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren sowie für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Schutz tragen können.
  • Die Leiter von Gottesdiensten, Lektoren und Personen nach Nr. 5b.(ein einzelner Musiker und/oder Sänger (Kantor) oder Kleinstgruppe von Musikern und/oder Sängern, die den Gottesdienst gestalten), sind für die Zeit der konkreten Ausübung ihrer jeweiligen liturgischen Dienste von der Maskenpflicht befreit. Muss aus liturgischen Gründen der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit.
  • Während der hl. Messe wird nicht gesungen.
  • Die Kollekte erfolgt am Ausgang über bereit gestellte Kollektenkörbchen.
  • Die Handreichung zum Friedensgruß entfällt.
  • Bei der Kommunionausteilung entfällt der übliche Dialog („Der Leib Christi/Amen“). Es gibt nur die Handkommunion. Der Zugang zur Kommunion erfolgt mit Nasen-Mund-Schutz. Nach dem der Kommunionspender die hl. Kommunion auf die Hand legte, tritt der Kommunionempfänger 1,5 m zur Seite und erst dann zieht er den Mund-Nasen-Schutz herunter und empfängt die hl. Kommunion. Im Raum des DGH Reulbach kann der Kommunionempfang am Sitzplatz erfolgen. Der Mund-Nasen-Schutz wird erst nach dem Empfang der hl. Kommunion auf der Hand und nach dem der Kommunionspender weiter getreten ist, heruntergezogen und die hl. Kommunion empfangen.


Praktische Hinweise

  1. Für die Werktagsmesse ist die Anmeldung nicht erforderlich.
  2. Die Anmeldung ist aber für Sonntags-, Festgottesdienste, Requiems, Trauungen, Taufen unbedingt erforderlich.
  3. Für die Feier der Gottesdienste stehen einzelne Stühle, dann jeweils Gruppen mit zwei, drei, vier und fünf Stühlen. Je nach Bedarf kann die Gruppestärke der Stühle varirieren.

Die Stuhlgruppen können wie folgt besetzt werden:

1 Stuhl für eine Person


2 Stühle nebeneinander

  • für eine bis zwei Personen aus einem Hausstand
  • für eine bis zwei Personen aus zwei Hausständen nach einer gegenseitigen Einvernehmlichkeit

3 Stühle nebeneinander

  • für eine bis drei Personen aus einem Hausstand
  • für zwei bis drei Personen aus zwei Hausständen nach einer gegenseitigen Einvernehmlichkeit

4 Stühle nebeneinander

  • für eine bis vier Personen aus einem Hausstand
  • für zwei bis vier Personen aus zwei Hausständen nach einer gegenseitigen Einvernehmlichkeit

5 Stühle nebeneinander

  • für eine bis fünf Personen aus einem Hausstand
  • für zwei Personen aus zwei Hausständen (die drei mittleren Stühle bleiben wegen 1,5 m Abstand frei)
  • für zwei bis fünf Personen aus zwei Hausständen nach einer gegenseitigen Einvernehmlichkeit

Die meisten Sitzplätze im großen Raum des DGH´s Reulbach für die Feier eines Gottesdienstes können dadurch erreicht werden, wenn sich die Gemeindemitglieder freiwillig für den Gottesdienst als Zweier-, Dreier-, Vierer-, Fünfergruppe aus zwei Hausständen einvernehmlich verabreden und anmelden.


Diese Bestimmungen sind der Anweisung für Geistliche, kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie im Bereich der kirchlichen Vereine und Verbände zur Bekämpfung des Coronavirus im Bistum Fulda (Lesefassung nach der 7. Änderung vom 16.12.2020) entnommen. Es gilt – entsprechend den jeweils aktuellen behördlichen Vorgaben – auf den größtmöglichen gesundheitlichen Schutz zu achten.





Liebe Schwestern und Brüder,

aus Gründen des Infektionsschutzes ergeben sich für das Pfarreileben natürlich erhebliche Einschnitte. Damit tragen wir zur Bekämpfung der Pandemie unseren Teil bei. Unter bestimmten Einschränkungen ist die Feier der Gottesdienste doch möglich. Mit der Einhaltung der geltenden staatlichen und kirchlichen Anweisung nutzen wir diese Möglichkeit der gemeinsamen Feier unseres Glaubens, um für eine baldige Bewältigung der Krise zu beten.


Mein Gebet begleitet Sie

Mit Gruß und Segen

Dr. Heinrich Maicher, Pfr.

Katholische Kirchengemeinde St. Jakobus

Ehrenberg (Rhön) - Reulbach



Kirchrain 3

36115 Ehrenberg (Rhön) - Reulbach

Dienstag

09:00 - 11:00 Uhr

 

Donnerstag

09:00 - 10:30 Uhr

 
Gemeinde im Bistum Fulda
 
 


© St. Jakobus, Ehrenberg (Rhön) - Reulbach

 

Katholische Kirchengemeinde St. Jakobus


Kirchrain 3
36115 Ehrenberg (Rhön) - Reulbach



Telefon: 06681 / 486


E-Mail: sankt-jakobus-reulbach@pfarrei.bistum-fulda.de




zu bistum-fulda.de
 

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